| Mitgliedschaft in der DGSMT |
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Wer kann in der DGSMT Mitglied werden? Mitglied der DGSMT kann jede Person werden, die über einen Hochschulabschluss verfügt, auf dem Gebiet der Sexualmedizin und Sexualtherapie qualifiziert tätig ist und die Ziele der Fach-gesellschaft aktiv unterstützt. Außerordentliche Mitglieder können natürliche Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine und sonstige juristische Personen sein, die als passive oder fördernde Mitglieder den Verein unterstützen wollen. Die Aufnahme erfolgt in den Verein erfolgt durch den Vorstand nach schriftlichem Antrag. Die Mitgliedschaft wird wirksam durch Vorstandsbeschluss.. Den Antrag auf Mitgliedschaft können Sie hier downloaden
Beitragsordnung der DGSMT: (1)Der Jahresbeitrag für Mitglieder der DGSMT wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt; er beträgt gegenwärtig für ordentliche und außerordentliche Mitglieder 90€. (2) Für Ärztinnen/Ärzte im Praktikum und Psychologinnen/Psychologen im Praktikum ermäßigt sich der Jahresbeitrag auf 50€. (3)Aus Gründen der Arbeitsersparnis wird die Zahlung des Beitrags durch Einzug mit dem Lastschriftverfahren unbedingt bevorzugt. Die Abbuchung/Einzahlung erfolgt in den ersten drei Monaten des Jahres bzw. nach Annahme des Antrages auf Mitgliedschaft. (4)Fehlt der Zahlungseingang in den ersten sechs Monaten des Jahres, erfolgt eine Zahlungserinnerung. Bleibt dies ohne Wirkung, ist eine zweite Erinnerung zum Jahresende vorzunehmen.. Führt diese nicht zum Erfolg und bleibt die Zahlung für das Folgejahr ebenfalls aus, wird eine schriftliche Abmahnung mit dem hinweis darauf durchgeführt, dass eine Streichung aus der Mitgliederliste vorgenommen werden wird, wenn bis zu einem dabei genannten Termin die Verpflichtungen nicht erfüllt sind.
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